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Aktuelles

 

Liebe Patientinnen und Patienten,

 

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung:

 

Weiterbildungsassistent/Weiterbildungsassistentin (m/w/d) für Allgemeinmedizin

 

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Elektronische Rezepte
ab 01.01.2024

 

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab dem 01.01.2024 stellen wir auf elektronische Rezepte um.

 

Ohne Ihre Gesundheitskarte können wir leider keine elektronischen Rezepte ausstellen.

 

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Grippeimpfung und Covid-19-Impfung

 

jährlich ab Ende September täglich zwischen 08:00Uhr und 13:00Uhr ohne Terminanmeldung.

 

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Pneumokokkenimpfung – ganzjährig

 

täglich zwischen 08:00Uhr und 13:00Uhr ohne Terminanmeldung.

 

Pneumokokken verursachen Krankheiten der oberen (Nebenhöhlenentzündung, Mittelohrentzündung) und unteren Atemwege (Lungenentzündung).

 

Besonders gefährdet sind Kinder in den ersten beiden Lebensjahren und ältere Menschen sowie Menschen mit chronischen Krankheiten der Lunge oder des Herzens, einem behandlungsbedürftigen Diabetes oder bestimmten neurologischen Krankheiten ein erhöhtes Risiko schwer zu Erkranken und bestimmte Risikogruppen z.B. mit Immunschwäche oder einer immunsuppressiven Therapie, sowie für Personen mit anatomischen und Implantat-bedingten Risiken für Pneumokokken-Meningitis z.B. mit einem Cochlea-Implantat oder einer Liquorfistel.

 

Die STIKO empfiehlt die Pneumokokken-Impfung deshalb für alle Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten und für alle Menschen ab dem Alter von 60 Jahren, sowie für Personen im Alter ab 18 Jahren mit chronischen Krankheiten.

 

Für Personen ab 18 Jahren mit chronischen Grundkrankheiten ist ebenso wie für alle Personen ab 60 Jahren eine Impfung mit PCV20 empfohlen.

 

Personen mit Grunderkrankungen, die in der Vergangenheit bereits eine sequentielle Impfung (z.B. PCV13 + PPSV23) erhalten haben, sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.

 

Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor und können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.

 

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Grippeimpfung – Herbst 2024

 

ab Ende September 2024 täglich zwischen 08:00Uhr und 13:00Uhr ohne Terminanmeldung.


Für wen wird die Impfung gegen die saisonale Influenza empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung:

– für alle Personen ab 60 Jahre,
– für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Trimenon)
– für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
– für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
– für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

– Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal)
– Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
– Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können


Wie von der STIKO empfohlen erfolgt für Personen ab 60 Jahren die jährliche Influenza-Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination) aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität (Epid Bull 1/2021). Dieser Hochdosis-Impfstoff wird nach G-BA-Beschluss von den Krankenkassen erstattet.

 

Die Influenza-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig, mit einer COVID-(Booster-)Impfung verabreicht werden.

 

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Covid-19-Impfung – Herbst 2024

 

ab Ende September 2024 täglich zwischen 08:00Uhr und 13:00Uhr ohne Terminanmeldung.

 

Für wen wird die Impfung gegen Covid-19 empfohlen?

Die aktuelle STIKO-Impfempfehlung des Robert Koch Instituts empfiehlt weitere Auffrischimpfungen zusätzlich zur Basisimmunität gegen COVID-19 für Risikogruppen. Die weiteren Auffrischimpfungen sollen in einem Abstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Antigenexposition (Impfung oder Infektion) erfolgen. Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Covid-19-Impfung:

– für alle Personen ab 60 Jahre
– für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
– für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
– für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

– Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal)
– Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
– Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können

 

Die Covid-19-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig, mit einer Influenza-Impfung verabreicht werden.

 

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Ihr Praxisteam

 

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Gesundheitsvorsorgeuntersuchung

Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Krankenkasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung. Falls Bluthochdruck, Übergewicht oder familiäre Vorerkrankungen vorliegen, werden ebenfalls die Blutfettwerte und der Nüchternblutzucker getestet.Ab dem 35. Lebensjahr steigt das Risiko chronischer Erkrankungen. Viele Erkrankungen wie erhöhte Blutfettwerte oder Bluthochdruck beginnen ohne Beschwerden, können...
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