Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung beginnen und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind zwei ärztliche Untersuchungen und Beratungen vorgeschrieben.
Für die Jugendschutzuntersuchung ist ein Untersuchungsberechtigungsschein und ein Erhebungsbogen erforderlich. Beides wird durch die für Sie zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausgehändigt.
Der Untersuchungsberechtigungsschein dient der Abrechnung der Untersuchungskosten und der bereits vor dem Termin vollständig ausgefüllte Erhebungsbogen dient der Erfassung der aktuellen seelischen und körperlichen Situation.
Wir besprechen mögliche Vorerkrankungen und Risikofaktoren und führen eine gründliche körperliche Untersuchung durch. Ziel der Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist das Erkennen gesundheitlicher Probleme und Risiken besonders in Bezug auf den beabsichtigten Beruf.
Gesundheitsvorsorgeuntersuchung
Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Krankenkasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung. Falls Bluthochdruck, Übergewicht...» weiterlesen
Hautkrebsscreening
Zusätzlich zu der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung besteht für gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei...» weiterlesen
Männerkrebsvorsorge ab dem 45. Lebensjahr:
Jährlich ab dem 45. Lebensjahr besteht für gesetzlich versicherte Männer das Angebot der Früherkennung...» weiterlesen
Darmkrebsvorsorge ab dem 50. Lebensjahr
Ab dem 50. Lebensjahr bieten wir Ihnen die Früherkennung Darmkrebs an. Wir beraten Sie...» weiterlesen
Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche (J1)
Die J1 ist eine Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche von 12 bis 14 Jahren. Die Kosten werden...» weiterlesen
Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche (J2)
Die J2 ist eine Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche von 16 - 17 Jahren. Die Kosten...» weiterlesen
Früherkennung von Bauaortenaneurysmen (Aussackung der Hauptschlagader)
Seit dem 01.01.2018 haben gesetzlich Versicherte Männer ab dem 65. Lebensjahr einmalig Anspruch auf...» weiterlesen